Rechtssatz RS0019377
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019377
Geschäftszahl
5Ob526/79; 2Ob91/23f
Entscheidungsdatum
16.05.2023
Rechtssatz
Die Geschäftsbesorgung besteht im Rahmen eines Auftrags in der Vornahme von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, wobei rein tatsächliche Handlungen im allgemeinen nicht unter den Begriff des Auftrags fallen. Sind sie jedoch mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, so sind die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag bzw Auftrag für ihre rechtliche Beurteilung heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019377
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2023
Dokumentnummer
JJR_19790327_OGH0002_0050OB00526_7900000_001