Rechtssatz RS0019651
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019651
Entscheidungsdatum
07.06.1978
Rechtssatz
Wenn der Vertreter es bei den Vertragsverhandlungen unterläßt, auf eigene Rechte hinzuweisen, die der Verwirklichung der dem Vertragspartner einzuräumenden Rechte entgegenstehen können und er schuldhaft handelt, kann der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Naturalrestitution die Zurückversetzung in den (hypothetischen) Zustand, wie er im Schädigungszeitpunkt bestanden hätte, begehren (hier Einverleibung einer Höchstbetragshypothek).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019651
Dokumentnummer
JJR_19780607_OGH0002_0010OB00617_7800000_002