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Rechtssatz RS0022776

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0022776

Geschäftszahl

7Ob662/86; 1Ob519/91; 6Ob611/91

Entscheidungsdatum

28.11.1991

Rechtssatz

Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 662/86
    Entscheidungstext OGH 26.11.1986 7 Ob 662/86
    Veröff: JBl 1987,250 = MietSlg 38/51
  • 1 Ob 519/91
    Entscheidungstext OGH 20.03.1991 1 Ob 519/91
    nur: Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden. (T1) Veröff: ecolex 1991,455 = RdW 1991,262
  • 6 Ob 611/91
    Entscheidungstext OGH 28.11.1991 6 Ob 611/91
    Auch; nur: Der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022776

Dokumentnummer

JJR_19861126_OGH0002_0070OB00662_8600000_005