Rechtssatz RS0022776
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022776
Entscheidungsdatum
28.11.1991
Rechtssatz
Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 662/86
Entscheidungstext OGH 26.11.1986 7 Ob 662/86
Veröff: JBl 1987,250 = MietSlg 38/51
- 1 Ob 519/91
Entscheidungstext OGH 20.03.1991 1 Ob 519/91
nur: Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden. (T1) Veröff: ecolex 1991,455 = RdW 1991,262
- 6 Ob 611/91
Entscheidungstext OGH 28.11.1991 6 Ob 611/91
Auch; nur: Der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022776
Dokumentnummer
JJR_19861126_OGH0002_0070OB00662_8600000_005