Rechtssatz RS0023113
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023113
Entscheidungsdatum
15.07.1987
Rechtssatz
Auch im Freizeitsport, bei dem von Jugendlichen nach nicht kodifizierten Regeln gekämpft wird, ist ein vom Typ der Sportart (hier: Eishockey) und vom Grundkonsens der Beteiligten gedeckter kämpferischer Einsatz, der sonst als leichter Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht aufzufassen wäre, nicht rechtswidrig und schließt daher einen Schadenersatzanspruch aus eingetretenen Verletzungen aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0023113
Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_0010OB00606_8700000_001