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Rechtssatz RS0023357

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0023357

Geschäftszahl

4Ob562/82; 7Ob34/97v

Entscheidungsdatum

23.07.1997

Rechtssatz

Das Verbot der wissentlichen Verleitung zum Vertragsbruch beruht darauf, daß es einem Dritten, der gegenüber dem Schuldner noch keinen Anspruch erworben hat, nicht gestattet sein soll, Interessen des Gläubigers, für den sich das Recht gegenüber dem Schuldner schon als ein gegenwärtiger Vermögensbestandteil darstellt, zu verletzen. Daraus folgt, daß bei einer Konkurrenz mehrerer zweifelhafter Forderungen jedem der präsumtiven Gläubiger gestattet sein muß, seinen Rechtsstandpunkt gegenüber dem Schuldner zu verfechten. Eine Verleitung zur Vertragsverletzung könnte bei dieser besonderen Interessenlage nur dann angenommen werden, wenn der Verleitende die Unhaltbarkeit seiner eigenen Rechtsposition gekannt hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 562/82
    Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 562/82
    Veröff: SZ 55/170
  • 7 Ob 34/97v
    Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 34/97v
    nur: Eine Verleitung zur Vertragsverletzung könnte bei dieser besonderen Interessenlage nur dann angenommen werden, wenn der Verleitende die Unhaltbarkeit seiner eigenen Rechtsposition gekannt hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0023357

Dokumentnummer

JJR_19821109_OGH0002_0040OB00562_8200000_001