Rechtssatz RS0023357
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023357
Entscheidungsdatum
23.07.1997
Rechtssatz
Das Verbot der wissentlichen Verleitung zum Vertragsbruch beruht darauf, daß es einem Dritten, der gegenüber dem Schuldner noch keinen Anspruch erworben hat, nicht gestattet sein soll, Interessen des Gläubigers, für den sich das Recht gegenüber dem Schuldner schon als ein gegenwärtiger Vermögensbestandteil darstellt, zu verletzen. Daraus folgt, daß bei einer Konkurrenz mehrerer zweifelhafter Forderungen jedem der präsumtiven Gläubiger gestattet sein muß, seinen Rechtsstandpunkt gegenüber dem Schuldner zu verfechten. Eine Verleitung zur Vertragsverletzung könnte bei dieser besonderen Interessenlage nur dann angenommen werden, wenn der Verleitende die Unhaltbarkeit seiner eigenen Rechtsposition gekannt hat.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 562/82
Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 562/82
Veröff: SZ 55/170
- 7 Ob 34/97v
Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 34/97v
nur: Eine Verleitung zur Vertragsverletzung könnte bei dieser besonderen Interessenlage nur dann angenommen werden, wenn der Verleitende die Unhaltbarkeit seiner eigenen Rechtsposition gekannt hat. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0023357
Dokumentnummer
JJR_19821109_OGH0002_0040OB00562_8200000_001