Norm
ABGB §1162 IIIA
AngG §27 C1
Rechtssatz
Vorläufige Maßnahmen, etwa die bis zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage vorgenommene Suspendierung eines Arbeitnehmers, können die Annahme eines Verzichtes des Arbeitgebers auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verhindern.
Schlagworte
Angestellte, Verschweigung, Verwirkung, Verlust, Freistellung, gesetzlicher Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Unverzüglichkeit, Enthebung, Rechtzeitigkeit, Verfristung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028987
Dokumentnummer
JJR_19770322_OGH0002_0040OB00020_7700000_001