Rechtssatz
Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung ist zu untersuchen, ob in dem Zuwarten mit der Entlassung ein Verzicht auf die Geltendmachung des Entlassungsgrundes zu erblicken ist oder ob dieses Zuwarten in Umständen begründet ist, welche die Annahme eines solchen Verzichts nicht rechtfertigen. Es muss daher die Ursache des zwischen der Kenntnis vom Entlassungsgrund und dem Ausspruch der Entlassung liegenden Zuwartens des Arbeitgebers im Einzelfall geklärt werden (hier: kein Verzicht bei Abwarten bis zur Feststellung des Blutalkoholwertes durch die Verwaltungsbehörde bei gleichzeitiger Suspendierung des Arbeitnehmers).
Schlagworte
Angestellte, Enthebung, Freistellung, Verschweigen, konkludent, schlüssig, Verlust, Untergang, Entlassungsrecht, Erklärung, Zeitpunkt, Verfristung, Verspätung, Verschweigung, Verwirkung, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Blutuntersuchung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029267
Dokumentnummer
JJR_19870310_OGH0002_014OBA00027_8700000_001