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Rechtssatz RS0029350×

Rechtssatz RS0029350

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029350

Geschäftszahl

4Ob122/78

Entscheidungsdatum

29.05.1979

Rechtssatz

Gerade dann, wenn der Wegfall einer typischen Geschäftsvoraussetzung nicht auf Tatsachen in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, weil ex lege ein Übergang aller Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Arbeitsvertrag auf den Rechtsnachfolger des bisherigen, jetzt aber kraft Gesetzes aufgelösten und daher nicht mehr existierenden Arbeitgebers angeordnet ist, wirkt dieser Eingriff des Gesetzgebers auf das Arbeitsverhältnis als Ganzes und wirkt sich nicht allein in der Rechtsphäre des Arbeitgebers aus. Dies auch dann, wenn der Vertrag an sich für den Wegfall der Geschäftsvoraussetzungen Regeln enthält (hier Pensionierungsanspruch).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 122/78
    Entscheidungstext OGH 29.05.1979 4 Ob 122/78
    Veröff: ZAS 1983,17 (mit Kommentar von Gstirner)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029350

Dokumentnummer

JJR_19790529_OGH0002_0040OB00122_7800000_003