Rechtssatz
Die Arbeit eines angestellten Reisenden setzt eine besondere Vertrauenswürdigkeit voraus, da weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist, sondern der Arbeitgeber im wesentlichen auf die Richtigkeit der Berichte und Angaben des Reisenden angewiesen ist (Arb 10017). Die mehrfache dienstliche Irreführung des Arbeitgebers kann daher nicht mehr als bloße Unkorrektheit angesehen werden.
Schlagworte
Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Täuschung, falsch, Vertrauensverwirkung, Tagesgelder, Tagesdiäten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029453
Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_014OBA00065_8700000_001