Rechtssatz RS0033033
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033033
Entscheidungsdatum
27.04.2020
Rechtssatz
Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken vergleiche Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu Paragraph 469, ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 77/94
Entscheidungstext OGH 08.11.1994 5 Ob 77/94
Veröff: SZ 67/192
- 5 Ob 50/15m
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 5 Ob 50/15m
Vgl auch
- 5 Ob 40/20y
Entscheidungstext OGH 27.04.2020 5 Ob 40/20y
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033033
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020
Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0050OB00077_9400000_001