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Entscheidung 5 Ob 50/15m×

Entscheidung 5 Ob 50/15m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006670 Rechtssatz 25.10.1988Zivilrecht
Der Schuldner hat keinen Einfluß auf die Auswechslung der Person des Gläubigers durch Zession und die wegen des Eintragungsgrundsatzes erforderliche Übertragung der Hypothekarforderung, er kann sich daher gegen diese bücherliche Eintragung nicht zur Wehr se …
RS0006671 Rechtssatz 25.10.1988Zivilrecht
Der Eigentümer der zum Pfand bestellten Liegenschaft wird durch die Abtretung der durch das Pfandrecht besicherten Forderung an einen anderen Gläubiger in seinen bücherlichen Rechten nicht beeinträchtigt. Er kann nur dann gegen eine Übertragung einschreiten …
RS0011184 Rechtssatz 11.09.1963Zivilrecht
Die schenkungsweise Abtretung einer nicht an ein Papier gebundenen Forderung wird wirksam, wenn der ursprüngliche Gläubiger den Schuldner hievon verständigt.
RS0011276 Rechtssatz 14.10.1975Zivilrecht
Eine Hypothek geht ohne bücherliche Übertragung gem den §§ 1358 und 1422 ABGB auf den Zahler über, der die Forderung einlöst; einer besonderen Traditionshandlung iS der §§ 445, 451 ABGB bedarf es in diesem Falle nicht. Der bücherlichen Eintragung dieses Vor …
RS0011369 Rechtssatz 15.04.1986Zivilrecht
Ebenso wie die bücherliche Abtretung einer Einzelforderung aus dem durch die Höchstbetragshypothek gesicherten Grundverhältnis nur dadurch möglich wird, daß die Entstehung der Forderung im Grundbuch eingetragen wird - das geschieht durch Umwandlung oder zum …
RS0011389 Rechtssatz 08.09.1938Zivilrecht
Eine bloß mündliche Übertragung einer Hypothekarforderung ist unwirksam (mit zahlreichen Judikaturzitaten).
RS0015158 Rechtssatz 15.04.1953Zivilrecht
Nebenrechte, wie Pfandrechte und Bürgschaften erlöschen nicht im Fall einer Zession, sondern gehen auf den Zessionar über ( vgl Judikat Nr 247, Fußnote 6 ), wobei zum Übergang rechtsgeschäftlicher Pfandrechte allerdings noch eine sachenrechtliche Übertragun …
RS0015164 Rechtssatz 29.05.1934Zivilrecht
Eine Hypothekarforderung kann mit Wirksamkeit gegen Dritte nur durch bücherliche Übertragung abgetreten werden.
RS0016154 Rechtssatz 17.05.1994Zivilrecht
Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen.
RS0032510 Rechtssatz 05.07.1983Zivilrecht
Die Abtretung als kausales Verfügungsgeschäft ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht. Die Unwirksamkeit der Abtretung und den daraus folgenden Mangel der Gläubigerstellung des Klägers kann der …
RS0032562 Rechtssatz 02.07.1969Zivilrecht
Zur "wirklichen Übergabe der Forderung" muss im Sinne des Judikat Nr 142 neben der Schenkungserklärung des Zedenten noch ein anderer, von dieser verschiedener, als Übergabe erkennbarer Akt hinzutreten. Dieser Akt muss nach außen hin erkennbar, aber auch der …
RS0033033 Rechtssatz 08.11.1994Zivilrecht
Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2 …
RS0033415 Rechtssatz 17.01.1985Zivilrecht
Wird eine Höchstbetragshypothek bestellt, so haftet das Pfand nicht an den einzelnen Forderungen, sondern am Kreditrahmen. Nur wenn der Kreditrahmen auf eine einzelne Forderung reduziert wird, findet bei der Einlösung dieser Forderung nach § 1422 ABGB ein Ü …
RS0040040 Rechtssatz 05.07.1994Zivilrecht
Der in § 269 ZPO niedergelegte Grundsatz, bei Gericht offenkundige Tatsachen bedürften keines Beweises, ist im Grundbuchsverfahren nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang anzuwenden. Der Grundbuchsrichter hat nämlich bei seiner Entscheidung grundsätzl …
RS0060417 Rechtssatz 07.02.1963Zivilrecht
Auch auf Grund einer als Aufsandungsurkunde bezeichneten Urkunde kann die Einverleibung des Eigentumsrechtes erfolgen, wenn darin alle wesentlichen Elemente des Kaufvertrages beurkundet sind und die Urkunde von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist.
RS0112610 Rechtssatz 12.10.1999Zivilrecht
Der geltende § 14 Abs 1 GBG läßt die unmittelbare Eintragung von Wertsicherungsklauseln bei Hypotheken nicht zu. Die genannte Gesetzesbestimmung fordert die ziffernmäßige Bestimmtheit der Hypothekarforderung, die in einer Geldsumme unter Angabe allfällig ve …
RS0118527 Rechtssatz 25.11.2003Zivilrecht
§ 26 Abs 2 GBG verlangt nur den urkundlichen Nachweis eines gültigen Rechtsgrundes für das einzuverleibende (vorzumerkende) Recht, wogegen aus § 36 GBG abzuleiten ist, dass die zu sichernde Forderung - ihr Bestand oder wenigstens die Möglichkeit ihres Entst …