Rechtssatz RS0034130
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034130
Entscheidungsdatum
14.12.1983
Rechtssatz
Der Eisenbahnunternehmer kann schon aus öffentlich - rechtlichen Gründen verpflichtet sein, Einfriedungen des Bahnkörpers herzustellen; die Ersitzung einer Rechtes eines Anrainers zur Instandhaltung der Einfriedung eines Bahnkörpers kommt daher nur in Betracht, wenn vom Eisenbahnunternehmen für dieses erkennbar, die Erfüllung privatrechtlicher Pflicht in Anspruch genommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0034130
Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0010OB00700_8300000_001