Rechtssatz RS0037549
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037549
Geschäftszahl
7Ob691/76; 9ObA2266/96t; 1Ob99/99m
Entscheidungsdatum
05.08.1999
Rechtssatz
Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 691/76
Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 691/76
- 9 ObA 2266/96t
Entscheidungstext OGH 01.10.1997 9 ObA 2266/96t
Auch; Beisatz: Und der Eintritt der Bedingung (mittels öffentlicher Urkunde) nachgewiesen werden kann. (T1); Beisatz: Hier: Gewährung eines laut Kollektivvertrag von der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension abhängigen Altersversorgungszuschusses, wobei hinsichtlich Gewährung der Berufsunfähigkeitspension noch ein Verfahren anhängig ist. (T2)
- 1 Ob 99/99m
Entscheidungstext OGH 05.08.1999 1 Ob 99/99m
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037549
Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_001