Rechtssatz RS0039711
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039711
Entscheidungsdatum
28.05.2024
Rechtssatz
Prozessvoraussetzungen sind verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sachbehandlung und Sachentscheidung. Sie beschränken sich nicht auf die im § 261 (§ 239 Abs 2) ZPO genannten Prozesshindernisse, sondern umfassen auch andere Fallgruppen. So ist auch die Prozessfähigkeit einer Partei eine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen in jeder Lage des Verfahrens vom Amts wegen wahrzunehmen ist (§ 6 Abs 1 ZPO) und deren Fehlen (im Fall der Unbehebbarkeit, § 6 Abs 2 ZPO) nur zur Ablehnung der Sachentscheidung durch Zurückweisung der Klage führen kann.Prozessvoraussetzungen sind verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Sachbehandlung und Sachentscheidung. Sie beschränken sich nicht auf die im Paragraph 261, (Paragraph 239, Absatz 2,) ZPO genannten Prozesshindernisse, sondern umfassen auch andere Fallgruppen. So ist auch die Prozessfähigkeit einer Partei eine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen in jeder Lage des Verfahrens vom Amts wegen wahrzunehmen ist (Paragraph 6, Absatz eins, ZPO) und deren Fehlen (im Fall der Unbehebbarkeit, Paragraph 6, Absatz 2, ZPO) nur zur Ablehnung der Sachentscheidung durch Zurückweisung der Klage führen kann.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 69/84
Entscheidungstext OGH 28.02.1985 8 Ob 69/84
Veröff: EvBl 1986/20 S 90 = RZ 1986/22 S 61
- 6 Ob 82/98x
Entscheidungstext OGH 07.05.1998 6 Ob 82/98x
Beisatz: Inländische Gerichtsbarkeit. (T1)
- 8 ObA 2344/96
Entscheidungstext OGH Verstärkter Senat 22.10.1998 8 ObA 2344/96
Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Hier: Parteifähigkeit einer GmbH. (T2)
Veröff: SZ 71/175
- 6 Ob 330/98t
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Während eines anhängigen Zivilprozesses geht die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft selbst bei völliger Vermögenslosigkeit nicht unter, was mit dem besonderen Rechtsschutzbedürfnis des Prozessgegners begründet wird. (T3)
- 1 Ob 254/09y
Entscheidungstext OGH 29.01.2010 1 Ob 254/09y
Auch; Beis wie T2
- 1 Ob 249/15x
Entscheidungstext OGH 22.12.2015 1 Ob 249/15x
Vgl; Beisatz: Hier: zu § 261 ZPO idF BGBl I 2015/94. (T4)
Beisatz: Hier: Einrede des Mangels der Prozessvoraussetzung der Prozessfähigkeit der Klagenden Partei wegen eines behaupteten, in Italien vor Klagseinbringung eröffneten Insolvenzverfahrens. (T5)
- 1 Ob 36/16z
Entscheidungstext OGH 21.06.2016 1 Ob 36/16z
Auch
- 9 ObA 160/16v
Entscheidungstext OGH 28.02.2017 9 ObA 160/16v
Auch
- 2 Ob 76/24a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.05.2024 2 Ob 76/24a
vgl; nur: Auch die Prozessfähigkeit einer Partei ist eine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen in jeder Lage des Verfahrens vom Amts wegen wahrzunehmen ist (§ 6 Abs 1 ZPO). (T6)
Beisatz: Auch die Rechtsfolgen des Fehlens der Prozessführungsbefugnis sind an jenen der fehlenden
Prozessfähigkeit zu orientieren. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039711
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2024
Dokumentnummer
JJR_19850228_OGH0002_0080OB00069_8400000_001