Rechtssatz RS0047168
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047168
Entscheidungsdatum
21.04.2009
Rechtssatz
Die Naturalunterhaltsleistung ist so zu erbringen, daß sie mit der Stellung und Würde der Frau, insbesondere als gleichberechtigter Ehepartner, vereinbar ist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 671/77
Entscheidungstext OGH 14.09.1977 1 Ob 671/77
- 5 Ob 708/78
Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 708/78
Auch
- 3 Ob 545/86
Entscheidungstext OGH 09.07.1986 3 Ob 545/86
Beisatz: Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau gleichsam ständig von der Gnade des Ehemannes abhängig ist, ob er jeweils rechtzeitig den Behälter, in welchen er einen Geldbetrag zur freien Verfügung aller Familienmitglieder hineinlegt, auffüllen werde, ob er die jeweiligen Entnahmen billigen werde, oder ob er jede einzelne Ausgabe zum Gegenstand einer unzumutbaren Diskussion machen werden. (T1) Veröff: EFSlg 50282
- 7 Ob 613/95
Entscheidungstext OGH 18.10.1995 7 Ob 613/95
- 5 Ob 221/00m
Entscheidungstext OGH 05.09.2000 5 Ob 221/00m
Auch; Beisatz: Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Ehemann zwar die gesamten Kosten des gemeinsamen Haushalts und den Aufwand der Beklagten getragen hat, der Ehefrau jedoch kein Wirtschaftsgeld zur freien Verfügung überlassen hat. (T2)
- 4 Ob 31/09a
Entscheidungstext OGH 21.04.2009 4 Ob 31/09a
Beisatz: Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau gleichsam ständig von der Gnade ihres Ehemanns abhängig ist, ob ihr dieser erforderliche Barmittel zur Verfügung stellen werde, und ob er jede einzelne Ausgabe zum Gegenstand einer unzumutbaren Diskussion machen werde. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047168
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009
Dokumentnummer
JJR_19770914_OGH0002_0010OB00671_7700000_001