Rechtssatz RS0048812
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048812
Entscheidungsdatum
15.12.2005
Rechtssatz
Die Rechtsansicht, die Mutter, die die Zustimmungserklärung zur Adoption kurze Zeit nach der Geburt ihres Kindes und möglicherweise ohne reifliche Überlegung aller Umstände abgegeben hatte, sei vor der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 513/88
Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1 Ob 513/88
- 6 Ob 179/05z
Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob 179/05z
Vgl auch; Beisatz: Der am Vertragsabschluss unmittelbar als Vertreter des Kindes beteiligte Elternteil gibt seine darin sinngemäß enthaltene Zustimmung nicht in Form einer einseitigen Willenserklärung ab, sondern begründet damit ein Vertragsverhältnis. Es ist daher konsequent, dass ein Widerruf der Zustimmung durch den am Vertrag beteiligten Vertreter des Kindes weder nach alter Rechtslage vorgesehen war noch nach neuer Rechtslage vorgesehen ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048812
Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_0010OB00513_8800000_001