Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0048812×

Rechtssatz RS0048812

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048812

Geschäftszahl

1Ob513/88; 6Ob179/05z

Entscheidungsdatum

15.12.2005

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, die Mutter, die die Zustimmungserklärung zur Adoption kurze Zeit nach der Geburt ihres Kindes und möglicherweise ohne reifliche Überlegung aller Umstände abgegeben hatte, sei vor der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 513/88
    Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1 Ob 513/88
  • 6 Ob 179/05z
    Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob 179/05z
    Vgl auch; Beisatz: Der am Vertragsabschluss unmittelbar als Vertreter des Kindes beteiligte Elternteil gibt seine darin sinngemäß enthaltene Zustimmung nicht in Form einer einseitigen Willenserklärung ab, sondern begründet damit ein Vertragsverhältnis. Es ist daher konsequent, dass ein Widerruf der Zustimmung durch den am Vertrag beteiligten Vertreter des Kindes weder nach alter Rechtslage vorgesehen war noch nach neuer Rechtslage vorgesehen ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0048812

Dokumentnummer

JJR_19880210_OGH0002_0010OB00513_8800000_001