Rechtssatz RS0049076
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049076
Entscheidungsdatum
31.08.2010
Rechtssatz
Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. Es ist allerdings im Innenverhältnis unzulässig, so weit es die Gesellschaft in dem mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vertrag untersagt hat.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 243/71
Entscheidungstext OGH 16.09.1971 1 Ob 243/71
Veröff: SZ 44/141 = EvBl 1972/88 S 156
- 7 Ob 237/72
Entscheidungstext OGH 25.10.1972 7 Ob 237/72
nur: Selbstkontrahieren zwischen dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH und der Gesellschaft ist an sich zulässig und kann - allenfalls von der Ein - Mann - Gesellschaft abgesehen - ohne Beziehung eines Kollisionskurators stattfinden. (T1) Veröff: HS 8474(11)
- 3 Ob 647/82
Entscheidungstext OGH 15.12.1982 3 Ob 647/82
nur T1; Veröff: EvBl 1983/39 S 159
- 3 Ob 521/84
Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 521/84
vgl; nur T1
Beisatz: Bei der Einmanngesellschaft, wenn der Gesellschafter und der alleinige Geschäftsführer ein - und dieselbe Person ist, ist zur Gültigkeit des Insichgeschäftes die Zustimmung durch einen zu bestellenden Kollisionskurator erforderlich. (T2)
Anm: Veröff: EvBl 1986/86 S 308 = GesRZ 1986,97
- 11 Os 50/90
Entscheidungstext OGH 08.08.1990 11 Os 50/90
Vgl auch
- 1 Ob 606/91
Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 606/91
Auch; Beisatz: Selbskontrahieren dann zulässig, wenn das Geschäft nur Vorteile für die vertretene Gesellschaft mit sich bringt, eine Gefährdung der Interessen der Gesellschaft auszuschließen ist. (T3) Veröff: SZ 64/183 = JBl 1992,319
- 4 Ob 7/92
Entscheidungstext OGH 12.05.1992 4 Ob 7/92
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Auch vor Errichtung der GmbH. (T4) Veröff: WBl 1992,406 = RdW 1992,371
- 9 ObA 86/98g
Entscheidungstext OGH 29.04.1998 9 ObA 86/98g
Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Nicht einmal die Genehmigung der Bilanz ist ohne weiteres als konkludente Genehmigung des zunächst unwirksamen In-sich-Geschäftes anzusehen. (T5)
- 6 Ob 56/05m
Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 56/05m
Gegenteilig; Beisatz: Grundsätzlich verbietet § 25 Abs 4 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens. Insichgeschäfte des Geschäftsführers können nur durch die (formlose) Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden. (T6)
- 6 Ob 271/05d
Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 271/05d
Gegenteilig; Beisatz: Ein Insichgeschäft ist zulässig, wenn der Vertretene das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt, etwa dadurch, dass er sich die Vorteile daraus zuwendet. (T7); Veröff: SZ 2005/178
- 8 Ob 4/08h
Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 4/08h
Gegenteilig; Beis wie T6
- 5 Ob 39/10m
Entscheidungstext OGH 31.08.2010 5 Ob 39/10m
Gegenteilig; Beis wie T5; Beis wie T6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0049076
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2023
Dokumentnummer
JJR_19710916_OGH0002_0010OB00243_7100000_002