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Rechtssatz RS0064474

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0064474

Geschäftszahl

2Ob64/95

Entscheidungsdatum

24.08.1995

Rechtssatz

Das von einem Betriebsunternehmer erlassene beschränkte Fahrverbot hat unter anderem den Zweck, Schäden zu verhindern, die sich aus dem Befahren eines Betriebsgeländes durch Unbefugte ergeben können. Unter die spezifische Gefährlichkeit eines Betriebsgeländes fällt auch die Begegnung mit gerade erprobten Betriebsfahrzeugen. Es besteht daher ein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Befahren des Betriebsgeländes durch einen Unbefugten und dem Zusammenstoß mit einem Betriebsfahrzeug, mit dem gerade Bremsproben durchgeführt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 64/95
    Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 64/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0064474

Dokumentnummer

JJR_19950824_OGH0002_0020OB00064_9500000_001