Rechtssatz RS0069443
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069443
Entscheidungsdatum
13.03.2018
Rechtssatz
"Verbesserungsarbeit" strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen (Krejci in: Korinek-Krejci, Handbuch zum MRG, 238). Dies kann nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall die Erreichung dieses Zustandes fördernden oder hindernden Umstände beurteilt werden.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 18/92
Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 18/92
- 5 Ob 15/96
Entscheidungstext OGH 27.02.1996 5 Ob 15/96
Vgl auch; Beisatz: Hier: Fensteraustausch: Holz- oder Kunststoffenster; keine Duldungspflicht des Mieters, wenn der Einbau von Kunststoffenstern wegen der vorhandenen Einzelofenheizung gravierende, der Gesundheit nachteilige Folgen hätte. (T1)
- 5 Ob 107/97i
Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob 107/97i
Beisatz: Ob die Ersetzung von Holzrahmenfenstern mit Außen- und Innenflügeln durch Verbundfenster (Kunststoffenster) eine Verbesserung darstellt, kann nur durch wertenden Vergleich der mit den einzelnen Fenstergattungen im konkreten Einzelfall verbundenen Wirkungen beurteilt werden. (T2); Beisatz: Hier: Duldungspflicht des Mieters bei Verbesserung der Wärmedämmung, der Kippmöglichkeit und der geringeren Wartung bejaht. (T3)
- 5 Ob 151/02w
Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 151/02w
Vgl auch
- 5 Ob 20/11v
Entscheidungstext OGH 07.10.2011 5 Ob 20/11v
Auch; nur: "Verbesserungsarbeit" strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint. (T4)
- 5 Ob 73/12i
Entscheidungstext OGH 26.07.2012 5 Ob 73/12i
Auch; nur T4; Beisatz: Hier: Lifteinbau. (T5)
- 5 Ob 32/18v
Entscheidungstext OGH 13.03.2018 5 Ob 32/18v
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069443
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018
Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00018_9200000_001