Rechtssatz RS0070147
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070147
Entscheidungsdatum
30.04.1991
Rechtssatz
Eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen durch den Mieter an einen Dritten ist nicht als den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG darstellende Weitergabe der Mietrechte, sondern als Veräußerung des Unternehmens anzusehen.Eine Veräußerung der Geschäftsanteile an dem im Mietgegenstand betriebenen Unternehmen durch den Mieter an einen Dritten ist nicht als den Kündigungsgrund nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG darstellende Weitergabe der Mietrechte, sondern als Veräußerung des Unternehmens anzusehen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 530/86
Entscheidungstext OGH 23.04.1986 1 Ob 530/86
- 7 Ob 549/88
Entscheidungstext OGH 19.05.1988 7 Ob 549/88
Veröff: WoBl 1989,45
- 5 Ob 27/91
Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 27/91
Ausdrücklich gegenteilig; Veröff: EvBl 1992/1 S 23 = WoBl 1991,192 = ecolex 1991,618
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070147
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19860423_OGH0002_0010OB00530_8600000_001