Rechtssatz RS0070249
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070249
Entscheidungsdatum
29.05.2018
Rechtssatz
Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG anzunehmen ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 521/87
Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 521/87
Veröff: JBl 1988,648
- 1 Ob 519/91
Entscheidungstext OGH 20.03.1991 1 Ob 519/91
nur: Bei Veräußerung eines Unternehmens können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden. (T1)
- 5 Ob 94/02p
Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 94/02p
Auch; Beisatz: Eine "Zerstückelung" des Kaufpreises und Herauslösung eines auf die Überlassung der Mietrechte entfallenden Teils hat unter dem Aspekt des § 27 Abs 1 Z 1 MRG nicht stattzufinden, wenn nicht der Abschluss eines Scheingeschäftes hervorgekommen ist. (T2)
- 4 Ob 79/18y
Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 79/18y
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
JJR_19880518_OGH0002_0030OB00521_8700000_001