Rechtssatz RS0071767
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071767
Entscheidungsdatum
12.06.1990
Rechtssatz
Die Besitzer von Gutscheinen, denen durch die Anrechnung des Nennwertes der Gutscheine beim Kauf von Waren gegenüber den sonst allgemein gültigeren Normalpreisen Sonderpreise gewährt werden, sind Angehörige bestimmter Verbraucherkreise im Sinne des § 1 Abs 2 RabG.Die Besitzer von Gutscheinen, denen durch die Anrechnung des Nennwertes der Gutscheine beim Kauf von Waren gegenüber den sonst allgemein gültigeren Normalpreisen Sonderpreise gewährt werden, sind Angehörige bestimmter Verbraucherkreise im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, RabG.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 42/89
Entscheidungstext OGH 23.05.1989 4 Ob 42/89
- 4 Ob 141/89
Entscheidungstext OGH 21.11.1989 4 Ob 141/89
Vgl auch; Veröff: ÖBl 1990,170
- 4 Ob 53/90
Entscheidungstext OGH 12.06.1990 4 Ob 53/90
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071767
Dokumentnummer
JJR_19890523_OGH0002_0040OB00042_8900000_002