Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0075003×

Rechtssatz RS0075003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht, Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0075003

Entscheidungsdatum

27.09.2007

Rechtssatz

Bei der Annäherung an eine ampelgeregelte Kreuzung mit einem "fliegenden Start" muss ein Fahrzeuglenker, dessen Sicht auf einen die Fahrbahn querenden Schutzweg beeinträchtigt ist, vor dem Erlangen einer ausreichenden Sichtmöglichkeit auf diesen und vor dessen vollständiger Blockierung durch andere Fahrzeuge damit rechnen, dass seine Fahrbahn trotz der mittlerweile für ihn aktuellen Grün-Phase noch von Fußgängern überquert werden könnte, die sich dabei vorschriftsmäßig verhalten; daraus resultiert seine Verpflichtung zur Einhaltung einer Annäherungsgeschwindigkeit, die es ihm gestattet, nötigenfalls vor dem Schutzweg anzuhalten, um solchen Fußgängern den ungehinderten und ungefährdeten Abschluss der Fahrbahnüberquerung zu ermöglichen.

Entscheidungstexte

  • 16 Os 40/91
    Entscheidungstext OGH 20.09.1991 16 Os 40/91
    Veröff: EvBl 1992/47 S 198 = JBl 1992,538 = ZVR 1992/63 S 134
  • 2 Ob 253/99s
    Entscheidungstext OGH 02.09.1999 2 Ob 253/99s
    Auch
  • 2 Ob 54/07s
    Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 54/07s
    Vgl; Beisatz: Hier: „fliegender Start" Mitverschulden. (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075003

Dokumentnummer

JJR_19910920_OGH0002_0160OS00040_9100000_002