Rechtssatz RS0077081
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077081
Entscheidungsdatum
16.09.1987
Rechtssatz
Die Verweisung auf das Recht der Niederlassung des AG kommt schon dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer ständig in mehreren Staates arbeitet, ohne daß der Tätigkeit in einem davon das Übergewicht zukommt; eine bloße ständige lokale Bindung im Sinne eines Dienstsitzes, von dem aus der Unternehmensrepräsentant die Staates seines Betreuungsgebietes zu bereisen hat, schließt die Anwendung von § 44 Abs 2 IPRG nicht aus.Die Verweisung auf das Recht der Niederlassung des AG kommt schon dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer ständig in mehreren Staates arbeitet, ohne daß der Tätigkeit in einem davon das Übergewicht zukommt; eine bloße ständige lokale Bindung im Sinne eines Dienstsitzes, von dem aus der Unternehmensrepräsentant die Staates seines Betreuungsgebietes zu bereisen hat, schließt die Anwendung von Paragraph 44, Absatz 2, IPRG nicht aus.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 91/87
Entscheidungstext OGH 16.09.1987 9 ObA 91/87
Veröff: RdW 1988,204 = IPRax 1989,309 (Behr, 319)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077081
Dokumentnummer
JJR_19870916_OGH0002_009OBA00091_8700000_001