Rechtssatz RS0077939
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077939
Entscheidungsdatum
10.05.2011
Rechtssatz
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Entscheidungstexte
- 4 Ob 100/94
Entscheidungstext OGH, AUSL EGMR 19.09.1994 4 Ob 100/94
- 4 Ob 174/10g
Entscheidungstext OGH 10.05.2011 4 Ob 174/10g
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077939
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023
Dokumentnummer
JJR_19940919_OGH0002_0040OB00100_9400000_003