Rechtssatz RS0083794
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0083794
Entscheidungsdatum
12.12.2000
Rechtssatz
Gemäß § 1 Abs 1 KO fällt das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Gemeinschuldners in die Konkursmasse. Dazu gehören auch Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft. Im Falle des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten fällt der halbe Mindestanteil des Gemeinschuldners in die Konkursmasse.Gemäß Paragraph eins, Absatz eins, KO fällt das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen des Gemeinschuldners in die Konkursmasse. Dazu gehören auch Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft. Im Falle des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten fällt der halbe Mindestanteil des Gemeinschuldners in die Konkursmasse.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 1003/96
Entscheidungstext OGH 16.01.1996 5 Ob 1003/96
- 5 Ob 2403/96k
Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 2403/96k
Auch
- 5 Ob 196/00k
Entscheidungstext OGH 12.12.2000 5 Ob 196/00k
Vgl auch; Beisatz: Ein mit Ehegatten-Wohnungseigentum verbundener (halber) Mindestanteil ist der Exekution nicht entzogen. (T1); Veröff: SZ 73/193
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0083794
Dokumentnummer
JJR_19960116_OGH0002_0050OB01003_9600000_001