Rechtssatz RS0084043
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084043
Entscheidungsdatum
28.01.1993
Rechtssatz
Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "kleine Verrichtungen wie oberflächliches Aufräumen, Betten richten und dergleichen" und die vom Internisten gebrauchten Begriffe "notdürftige Reinigung der Wohnung" und "gelegentlicher" Bedarf nach einer Begleitperson beim Stiegensteigen, Betreten der Straße und Einkäufen sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des § 105 a Abs 1 ASVG ist, zu unbestimmt.Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "kleine Verrichtungen wie oberflächliches Aufräumen, Betten richten und dergleichen" und die vom Internisten gebrauchten Begriffe "notdürftige Reinigung der Wohnung" und "gelegentlicher" Bedarf nach einer Begleitperson beim Stiegensteigen, Betreten der Straße und Einkäufen sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des Paragraph 105, a Absatz eins, ASVG ist, zu unbestimmt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 142/92
Entscheidungstext OGH 16.06.1992 10 ObS 142/92
- 10 ObS 298/92
Entscheidungstext OGH 12.01.1993 10 ObS 298/92
Auch; Beisatz: Hier: "Deutliche" Bewegungseinschränkung des Hüftgelenks. (T1)
- 10 ObS 339/92
Entscheidungstext OGH 28.01.1993 10 ObS 339/92
nur: Die Begriffe "Zubereitung einfacher Speisen" und "notdürftige Reinigung der Wohnung" sind zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage, ob die Klägerin hilflos im Sinn des § 105 a Abs 1 ASVG ist, zu unbestimmt. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084043
Dokumentnummer
JJR_19920616_OGH0002_010OBS00142_9200000_001