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Rechtssatz RS0085977×

Rechtssatz RS0085977

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0085977

Entscheidungsdatum

28.09.2023

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im Paragraph 140, Absatz 7, BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 309/88
    Entscheidungstext OGH 22.11.1988 10 ObS 309/88
    Veröff: SSV-NF 2/129
  • 10 ObS 231/88
    Entscheidungstext OGH 06.12.1988 10 ObS 231/88
    nur: Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann. (T1)
  • 10 ObS 46/03t
    Entscheidungstext OGH 27.05.2003 10 ObS 46/03t
    Beisatz: Die Möglichkeit, ein Ausgedinge oder eine ihm entsprechende Gegenleistung zu vereinbaren, hat der Eigentümer des Betriebes jedes Mal, wenn ein Vorgang im Sinne der angeführten Bestimmung stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob schon früher einmal ein gleichartiger Vorgang stattgefunden hat. (T2)
  • 10 ObS 9/23f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.09.2023 10 ObS 9/23f
    nur T1
    Beisatz: Hier: gerichtlicher Aufteilungsvergleich iSd §§ 81 ff EheG. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085977

Im RIS seit

22.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2023

Dokumentnummer

JJR_19881122_OGH0002_010OBS00309_8800000_002