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Rechtssatz RS0087048×

Rechtssatz RS0087048

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0087048

Entscheidungsdatum

14.08.2008

Rechtssatz

Die Pfändung des GmbH-Geschäftsanteiles erfasst nicht die im Geschäftsanteil enthaltenen Mitgliedschaftsrechte/Verwaltungsrechte (etwa das Stimmrecht in der Generalversammlung), sodass die Pfändung den betreibenden Gläubiger nicht zur Ausübung der - beim Verpflichteten bleibenden - Mitgliedschaftsrechte berechtigt. Der Schuldner kann daher den gepfändeten Geschäftsanteil - allerdings unbeschadet des Pfandrechtes - veräußern, denn dieses belastet den Geschäftsanteil auch in der Hand des Erwerbers.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 186/94
    Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 186/94
  • 8 Ob 139/98v
    Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 Ob 139/98v
    Auch; nur: Die Pfändung des GmbH-Geschäftsanteiles erfasst nicht die im Geschäftsanteil enthaltenen Mitgliedschaftsrechte/Verwaltungsrechte (etwa das Stimmrecht in der Generalversammlung). (T1); Beisatz: Das aus einem Geschäftsanteil des Schuldners resultierende Stimmrecht wird - solange Rechte der Gläubiger des Schuldners nicht beeinträchtigt werden - von der Ermächtigungstreuhand des Sachwalters nicht erfasst. (T2) Veröff: SZ 71/176
  • 3 Ob 249/00i
    Entscheidungstext OGH 27.02.2002 3 Ob 249/00i
    nur: Die Pfändung des GmbH-Geschäftsanteiles erfasst nicht die im Geschäftsanteil enthaltenen Mitgliedschaftsrechte/Verwaltungsrechte. (T3); Beisatz: Die aus der Mitgliedschaft erfließenden Forderungen, etwa auf den Gewinnanteil, die Abfindung beim Ausscheiden und die Liquidationsaquote, sind als Vermögensrechte zwar grundsätzlich auch pfändbar, freilich nach den Regeln über die Pfändung von Forderungen. (T4)
  • 2 Ob 138/08w
    Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 138/08w
    nur T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087048

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JJR_19951108_OGH0002_0030OB00186_9400000_003