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Rechtssatz RS0104872

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0104872

Geschäftszahl

10Ob506/96

Entscheidungsdatum

20.02.1996

Rechtssatz

Es würde den durch Artikel 8, MRK und Paragraph 176 b, ABGB verbürgten materiellen Schutz der Elternrechte und das den Eltern durch Artikel 13, MRK eingeräumte Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, wesentlich schwächen, würden an Form und Inhalt einer solchen Beschwerde höhere Anforderungen gestellt, als sie von der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes für einen Rekurs im Außerstreitverfahren verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104872

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2012

Dokumentnummer

JJR_19960220_OGH0002_0100OB00506_9600000_001