Rechtssatz RS0104889
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0104889
Entscheidungsdatum
27.02.1996
Rechtssatz
Undeutlichkeiten beziehungsweise Unklarheiten bezüglich der Widmungsnotwendigkeit schuldmindernder Zahlungen einerseits und Anrechnung auf welchen der aushaftenden Kredite andererseits gehen ausschließlich gemäß § 915 zweiter Halbsatz ABGB zu Lasten der Bank. (hier kommt noch die Zweifelsregel des ersten Halbsatzes leg cit hinzu, erfolgte doch die Hypothekeinräumung des Beklagten nach der Aktenlage ausschließlich fremdnützig und damit im Verhältnis zur klägerischen Bank unentgeltlich.)Undeutlichkeiten beziehungsweise Unklarheiten bezüglich der Widmungsnotwendigkeit schuldmindernder Zahlungen einerseits und Anrechnung auf welchen der aushaftenden Kredite andererseits gehen ausschließlich gemäß Paragraph 915, zweiter Halbsatz ABGB zu Lasten der Bank. (hier kommt noch die Zweifelsregel des ersten Halbsatzes leg cit hinzu, erfolgte doch die Hypothekeinräumung des Beklagten nach der Aktenlage ausschließlich fremdnützig und damit im Verhältnis zur klägerischen Bank unentgeltlich.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104889
Dokumentnummer
JJR_19960227_OGH0002_0100OB00509_9600000_004