Rechtssatz RS0106559
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106559
Entscheidungsdatum
29.05.2001
Rechtssatz
Dieses Zurückbehaltungsrecht ist zwar kein dingliches Recht, aber doch ein solches mit teilweise dinglichen Wirkungen. Es verschafft während der Dauer der Macht über die Sache einen Rang, der von nachträglichen Verfügungen über die Sache unberührt bleibt (zB im Falle der Eigentumsübertragung, sofern - wie hier - der Käufer das Zurückbehaltungsrecht kannte oder kennen mußte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106559
Dokumentnummer
JJR_19960924_OGH0002_0050OB02320_96D0000_001