Rechtssatz RS0106613
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106613
Entscheidungsdatum
23.02.2026
Rechtssatz
Tritt bei Käufern von Fliesen ein Schaden auf Grund mangelnder Frostbeständigkeit dieser Fliesen ein, hieße es die Sorgfaltspflicht des Händlers überspannen, würde ihm die Verpflichtung auferlegt, die vom Erzeuger zugesicherten bestimmten Eigenschaften (hier: Frostbeständigkeit) der vom Händler bloß vertriebenen Waren durch eigene Tests überprüfen zu müssen. Der Händler muß sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente insbesondere bei einer Massenware auf die Auskünfte des Produzenten verlassen können. Ein Verschulden des Händlers liegt daher nicht vor.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 2361/96y
Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2361/96y
- 10 Ob 13/05t
Entscheidungstext OGH 28.06.2005 10 Ob 13/05t
Vgl auch; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof nimmt demnach eine Überprüfungs-, allenfalls erweiterte Erkundigungspflicht des Zwischenhändlers in bestimmten Konstellationen an. Ob nun aber "konkrete Verdachtsmomente" vorhanden sind, die den Zwischenhändler an der bedungenen Eignung des Produkts zweifeln lassen müssen und daher Überprüfungs- und Erkundigungspflichten nach sich ziehen, kann ebenso wie die Frage nach dem Umfang solcher Pflichten typischerweise nur einzelfallbezogen und nicht (zB nach Produktkategorien) generalisierend beurteilt werden. (T1)
- 1 Ob 113/05g
Entscheidungstext OGH 22.11.2005 1 Ob 113/05g
Vgl auch; Beisatz: Hier: Konstruktionsfehler des Motors. (T2)
- 6 Ob 94/09f
Entscheidungstext OGH 02.07.2009 6 Ob 94/09f
Vgl; Beisatz: Nur: Der Händler muss sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente auf die Auskünfte des Produzenten verlassen können. (T3)
- 7 Ob 94/14w
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 7 Ob 94/14w
Vgl
- 3 Ob 200/25w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.02.2026 3 Ob 200/25w
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106613
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026
Dokumentnummer
JJR_19970129_OGH0002_0070OB02361_96Y0000_001