Rechtssatz RS0107377
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107377
Entscheidungsdatum
30.10.1998
Rechtssatz
Gerade bei Überbringersparbüchern, die in der Verlassenschaft nicht aufgefunden werden konnten, jedoch Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein und ist insoweit gerade der abwesende Erbe vom Schutzzweck der Norm umfaßt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 2309/96g
Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2309/96g
Veröff: SZ 70/46
- 1 Ob 297/98b
Entscheidungstext OGH 30.10.1998 1 Ob 297/98b
Auch; nur: Bei Überbringersparbüchern, die Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107377
Dokumentnummer
JJR_19970318_OGH0002_0010OB02309_96G0000_005