Rechtssatz RS0107668
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0107668
Entscheidungsdatum
26.02.2021
Norm
GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz
Für die Beurteilung des Verweisungsfeldes nach § 133 Abs 2 GSVG kommt es nicht auf das Vorliegen eines "Arbeitsmarktes" und insbesondere auch nicht auf die Zahl jener Unternehmen an, die das betreffende Gewerbe betreiben. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die selbständig ausgeübte Verweisungstätigkeit unter Berücksichtigung des Marktes eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung ermöglicht.Für die Beurteilung des Verweisungsfeldes nach Paragraph 133, Absatz 2, GSVG kommt es nicht auf das Vorliegen eines "Arbeitsmarktes" und insbesondere auch nicht auf die Zahl jener Unternehmen an, die das betreffende Gewerbe betreiben. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die selbständig ausgeübte Verweisungstätigkeit unter Berücksichtigung des Marktes eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung ermöglicht.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 73/97a
Entscheidungstext OGH 06.03.1997 10 ObS 73/97a
- 10 ObS 256/97p
Entscheidungstext OGH 30.09.1997 10 ObS 256/97p
Beisatz: Eine gelernte Einzelhandelskauffrau kann auf alle vergleichbaren (selbständigen) Einzelhandelstätigkeiten verwiesen werden, die mit ihrem medizinischen Leistungskalkül zu vereinbaren sind, also im wesentlichen auf Tätigkeiten, die ohne das Erfordernis des Hebens und Tragens schwerer Lasten ausgeübt werden können (zB Tabaktrafikantin; Zeitschriftenhändlerin in einem Kiosk). (T1)
- 10 ObS 382/97t
Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 ObS 382/97t
Beis wie T1
- 10 ObS 10/98p
Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 10/98p
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Marktfierant. (T2)
- 10 ObS 180/98p
Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS 180/98p
Beis wie T1
- 10 ObS 248/98p
Entscheidungstext OGH 15.09.1998 10 ObS 248/98p
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Einzelhandelskauffrau, die ein Obst- und Gemüsegeschäft mit einem Beschäftigten betrieb. (T2)
- 10 ObS 148/99h
Entscheidungstext OGH 31.08.1999 10 ObS 148/99h
Vgl auch
- 10 ObS 387/01m
Entscheidungstext OGH 15.01.2002 10 ObS 387/01m
Auch
- 10 ObS 423/01f
Entscheidungstext OGH 15.01.2002 10 ObS 423/01f
nur: Für die Beurteilung des Verweisungsfeldes nach § 133 Abs 2 GSVG kommt es nicht auf die Zahl jener Unternehmen an, die das betreffende Gewerbe betreiben. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die selbständig ausgeübte Verweisungstätigkeit eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung ermöglicht. (T3); Beisatz: Dabei ist auch die Möglichkeit des Einsatzes von Hilfskräften zu berücksichtigen. (T4)
- 10 ObS 283/02v
Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 283/02v
Auch; Beis wie T4
- 10 ObS 5/04i
Entscheidungstext OGH 10.02.2004 10 ObS 5/04i
Auch; Beis wie T1 nur: Eine gelernte Einzelhandelskauffrau kann auf alle vergleichbaren (selbständigen) Einzelhandelstätigkeiten verwiesen werden, die mit ihrem medizinischen Leistungskalkül zu vereinbaren sind. (T5)
- 10 ObS 204/09m
Entscheidungstext OGH 19.01.2010 10 ObS 204/09m
Vgl auch
- 10 ObS 7/21h
Entscheidungstext OGH 26.02.2021 10 ObS 7/21h
Beisatz: Hier: Kläger führte gemeinsam mit seiner Ehegattin einen gastgewerblichen Kleinbetrieb (Cafe und Restaurant), wobei phasenweise eine Abwäscherin beschäftigt wurde. (T6)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107668
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2021
Dokumentnummer
JJR_19970306_OGH0002_010OBS00073_97A0000_001