Rechtssatz RS0108920
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108920
Entscheidungsdatum
18.10.2007
Rechtssatz
Die durch die Veräußerung (hier Zwangsversteigerung) einer Liegenschaft im Konkurs erfolgte Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer stellt eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist (abweichend von 3 Ob 102/92, SZ 66/15).
Entscheidungstexte
- 8 Ob 2244/96z
Entscheidungstext OGH 27.11.1997 8 Ob 2244/96z
Veröff: SZ 70/252
- 8 Ob 10/98y
Entscheidungstext OGH 24.08.1998 8 Ob 10/98y
Auch; Veröff: SZ 71/134
- 8 Ob 144/99f
Entscheidungstext OGH 25.02.2000 8 Ob 144/99f
Auch; Beisatz: Ablehnung der gegenteiligen Rechtsansichten des VwGH Zl. 98/14/0143 (= ZIK 1999,201 = RdW 2000,53) sowie von Kristen (ZIK 1998,46). (T1)
- 8 Ob 226/99i
Entscheidungstext OGH 27.04.2000 8 Ob 226/99i
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Fall des § 46 Abs 1 Z 6 KO liegt nicht vor, weil die Masse nicht grundlos bereichert wurde, sondern die Beschränkung auf die Konkursquote sich aus dem Wesen des Insolvenzverfahrens ergibt. (T2)
- 8 Ob 130/00a
Entscheidungstext OGH 23.11.2000 8 Ob 130/00a
Beis wie T1; Beis wie T2
- 3 Ob 181/00i
Entscheidungstext OGH 29.11.2000 3 Ob 181/00i
Beisatz: Auch die Tatsache, dass mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 (BGBl I Nr 79) § 12 Abs 14 UStG aufgehoben wurde, erfordert keine neue Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, reagiert die Gesetzesänderung doch gerade auf die fiskalischen Auswirkungen der Entscheidung 8 Ob 2244/96z. Damit wurde aber an den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts, auf die sich die tragenden Erwägungen der Rechtsprechung des 8. Senats gründen, nicht berührt; vielmehr wird lediglich verhindert, dass der nach Maßgabe der Quote im Insolvenzverfahren reduzierten Forderung des Fiskus eine volle Vorsteuerabzugsberechtigung des Erstehers gegenübersteht. Auch die Finanzverwaltung von ihrer früheren Rechtsansicht abgegangen und hat sich derjenigen des Obersten Gerichtshofs angeschlossen (Erlass vom 5. 6. 2000, Z 03 0311/1-IV/3/00, AÖF 2000/109 = ARD 5142/30/2000 = ZIK 2000/180, 145). (T4)
- 8 Ob 85/00h
Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 85/00h
Beisatz: § 6 UStG idF BGBl I 79/1998: Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist. (T3); Veröff: SZ 73/209
- 8 Ob 37/03d
Entscheidungstext OGH 18.09.2003 8 Ob 37/03d
- 8 Ob 68/07v
Entscheidungstext OGH 18.10.2007 8 Ob 68/07v
Auch; Beisatz: Die Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 ff UStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs als Konkursforderung zu qualifizieren. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108920
Dokumentnummer
JJR_19971127_OGH0002_0080OB02244_96Z0000_001