Rechtssatz RS0109659
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109659
Entscheidungsdatum
25.06.2007
Rechtssatz
Wird in einem Verschmelzungsvertrag die dienstrechtliche und pensionsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft geregelt, liegt ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, aus welchem die betroffenen Personengruppen - unabhängig von ihrer Kenntnis der Vertragsbestimmungen - mit Wirksamkeit des Vertrages unmittelbar Rechte erwerben.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 150/97k
Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k
Veröff: SZ 71/45
- 8 ObA 61/97x
Entscheidungstext OGH 06.07.1998 8 ObA 61/97x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Kürzung des Valorisierungsbetrages um 1 % von Angestellten, die ihren Betriebspensionsanspruch auf den Bankenkollektivvertrag als auch solcher, die ihn auf einen Sondervertrag gründen. (T1)
- 9 ObA 127/06a
Entscheidungstext OGH 25.06.2007 9 ObA 127/06a
Vgl aber; Beisatz: In den beiden Verfahren 8 ObA 150/97k und 8 ObA 61/97x ging es um Pensionsempfänger bzw Inhaber von Sonderverträgen mit einzelvertraglichen Pensionszusagen, sohin um Positionen, die sich grundlegend von jener des Klägers, der bei der Verschmelzung nur Anwartschaftsberechtigter auf Grund eines Kollektivvertrags war, unterschieden. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109659
Dokumentnummer
JJR_19980226_OGH0002_008OBA00150_97K0000_001