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Rechtssatz RS0114704

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114704

Entscheidungsdatum

05.11.2008

Rechtssatz

Bei sachgerechter Abwägung zwischen den Rechten der Bank aus dem Girokontovertrag und den Rechten der Treugeber des Kontoinhabers ist die Pflicht der Bank zu Nachforschungen darüber, ob das Girokonto in Wahrheit ein verdecktes Treuhandkonto ist, aber auch - und zwar selbst dann, wenn der Bank bekannt ist, dass über das Girokonto auch Treuhandgelder fließen, - dahin, ob ein konkreter Geldfluss in Wahrheit Treuhandgelder betraf, zu verneinen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 143/00m
    Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 143/00m
    Veröff: SZ 73/201
  • 9 Ob 128/03v
    Entscheidungstext OGH 25.02.2004 9 Ob 128/03v
    Vgl; Beisatz: Die Frage, ob die Bank unter Umständen doch zu Nachforschungen über den wahren Charakter einzelner Geldbewegungen verpflichtet ist, wenn sie bereits allgemein weiß, dass über ein bestimmtes Eigenkonto auch Treuhandgelder fließen, kann hier auf sich beruhen. (T1)
  • 7 Ob 8/05k
    Entscheidungstext OGH 16.02.2005 7 Ob 8/05k
    Vgl; Beisatz: Auf Grund der Zusammenführung eines Eigenkontos mit einem Anderkonto durch die Bank mit dem Wissen, dass auch Fremdgelder auf das „zusammengeführte" Konto (Girokonto) fließen werden, besteht eine Verpflichtung der kontoführenden Bank, Erläge zu kontrollieren, um die unrechtmäßige Manipulation mit Fremdgeldern auszuschließen. (T2); Veröff: SZ 2005/15
  • 7 Ob 235/08x
    Entscheidungstext OGH 05.11.2008 7 Ob 235/08x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114704

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009

Dokumentnummer

JJR_20001219_OGH0002_0010OB00143_00M0000_002