Rechtssatz RS0114981
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114981
Entscheidungsdatum
14.02.2001
Rechtssatz
Für die Klage auf Feststellung der (unehelichen) Vaterschaft gegen das regierende Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein besteht das Prozesshindernis der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit wegen der ihm zukommenden völkerrechtlichen Immunität.
Dies gilt jedoch nicht für die ebenfalls geklagten Geschwister des Staatsoberhauptes, die mit ihm nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114981
Dokumentnummer
JJR_20010214_OGH0002_0070OB00316_00X0000_005