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Rechtssatz RS0115349

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115349

Geschäftszahl

4Ob114/01w

Entscheidungsdatum

29.05.2001

Rechtssatz

Der Anspruch des redlichen Besitzers gemäß Paragraph 331, ABGB richtet sich gegen den jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft im Zeitpunkt der Räumung. Der Anspruch umfasst den Ersatz des gesamten bis dahin getätigten notwendigen und nützlichen Aufwands, weil das Gesetz nicht danach unterscheidet, in welchem Zeitpunkt der Aufwand vorgenommen worden ist; dieser Ersatzanspruch wird mit der Räumung fällig. Die Innehabung von Grundstücksteilen durch die Mieter im Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabevertrags zwischen dem Sohn des Vermieters und seinem Vater ist ein Sachverhalt, der ersteren zu näheren Nachforschungen nach allenfalls bestehenden Beschränkungen beim angestrebten Rechtserwerb (hier: durch das Zurückbehaltungsrecht betreffend die zur Erlangung des Liegenschaftsteils gemachten Aufwendungen) hätten veranlassen müssen. Mangels entsprechender Erkundigungen beruht seine Unkenntnis vom das Zurückbehaltungsrecht der Mieter auslösenden Sachverhalt auf Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 114/01w
    Entscheidungstext OGH 29.05.2001 4 Ob 114/01w
    Veröff: SZ 74/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115349

Dokumentnummer

JJR_20010529_OGH0002_0040OB00114_01W0000_001