Rechtssatz RS0115560
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115560
Entscheidungsdatum
28.06.2023
Rechtssatz
Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach Paragraph 40, FBG kein Recht auf Verständigung gemäß Paragraph 18, FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 183/01g
Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g
- 6 Ob 121/05w
Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 121/05w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Mit der amtswegigen Löschung eines Gesellschafters (und Geschäftsführers) und der amtswegigen Wiederherstellung des Firmenbuchstands mit den ursprünglichen Gesellschaftern wird im Ergebnis ein Gesellschafterwechsel herbeigeführt, wodurch in die Rechte der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen wird. (T1)
- 6 Ob 53/23x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.06.2023 6 Ob 53/23x
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115560
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2023
Dokumentnummer
JJR_20010913_OGH0002_0060OB00183_01G0000_001