Rechtssatz RS0115579
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115579
Entscheidungsdatum
20.11.2012
Rechtssatz
Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des § 139 Abs 4 ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt.Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des Paragraph 139, Absatz 4, ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 266/01t
Entscheidungstext OGH 04.09.2001 10 ObS 266/01t
- 10 ObS 267/01i
Entscheidungstext OGH 10.10.2001 10 ObS 267/01i
Beisatz: Die Tatsache, dass der Kläger einen Pensionsvorschuss bezieht und als Bezieher dieser Leistung krankenversichert ist (§ 40 Abs 1 AlVG), ändert daran nichts. (T1)
- 10 ObS 166/09y
Entscheidungstext OGH 19.01.2010 10 ObS 166/09y
- 10 ObS 129/12m
Entscheidungstext OGH 20.11.2012 10 ObS 129/12m
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115579
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20010904_OGH0002_010OBS00266_01T0000_001