Rechtssatz RS0116059
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0116059
Entscheidungsdatum
25.05.2004
Norm
EG Amsterdam Art28
EG Amsterdam Art234
EGV Maastricht Art30
EGV Maastricht Art177
GOG §90a
UWG §30
Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art 28 EG so auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilung jede Bezugnahme auf die Herkunft der Ware aus einer Konkursmasse verbietet, wenn in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt wird, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestand der Konkursmasse gehören?Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Artikel 234, EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Artikel 28, EG so auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilung jede Bezugnahme auf die Herkunft der Ware aus einer Konkursmasse verbietet, wenn in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt wird, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestand der Konkursmasse gehören?
Entscheidungstexte
- 4 Ob 284/01w
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 284/01w
- 4 Ob 86/04g
Entscheidungstext OGH 25.05.2004 4 Ob 86/04g
Beisatz: Der EuGH entschied mit Urteil vom 25.3.2004, C-71/02 wie folgt:
Art 28 EG steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilung jede Bezugnahme auf die Herkunft der Ware aus einer Konkursmasse verbietet, wenn in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt wird, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestand der Konkursmasse gehören. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116059
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2019
Dokumentnummer
JJR_20020129_OGH0002_0040OB00284_01W0000_001