Rechtssatz RS0123441
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123441
Entscheidungsdatum
13.04.2021
Rechtssatz
Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach Paragraph 956, zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 9/08g
Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 9/08g
- 6 Ob 18/10f
Entscheidungstext OGH 18.02.2010 6 Ob 18/10f
nur: Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator legitimiert. (T1)
- 5 Ob 217/20b
Entscheidungstext OGH 13.04.2021 5 Ob 217/20b
vgl
Anm: Veröff: SZ 2021/38
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123441
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20080508_OGH0002_0030OB00009_08G0000_001