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Rechtssatz RS0124870

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124870

Geschäftszahl

2Ob137/08y

Entscheidungsdatum

16.04.2009

Rechtssatz

Bei einem von Plattformbetreibern von Internetauktionen zur Verringerung der Risiken, die mit der Abwicklung der über die Plattform abgeschlossenen Verträge verbunden sind, angebotenem Treuhandservice für die Geschäftsabwicklung handelt es sich um einen Fall der mehrseitigen fremdnützigen offenen Treuhand. Durch diese Treuhandabwicklung bleibt das Zug-um-Zug-Prinzip dadurch gewahrt, dass der vom Höchstbieter auf das Treuhandkonto einbezahlte Betrag erst freigegeben wird, wenn der Einlieferer seinerseits geleistet hat. Damit wird das typische Erfüllungsrisiko minimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124870

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009

Dokumentnummer

JJR_20090416_OGH0002_0020OB00137_08Y0000_003