Rechtssatz RS0124870
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124870
Entscheidungsdatum
16.04.2009
Rechtssatz
Bei einem von Plattformbetreibern von Internetauktionen zur Verringerung der Risiken, die mit der Abwicklung der über die Plattform abgeschlossenen Verträge verbunden sind, angebotenem Treuhandservice für die Geschäftsabwicklung handelt es sich um einen Fall der mehrseitigen fremdnützigen offenen Treuhand. Durch diese Treuhandabwicklung bleibt das Zug-um-Zug-Prinzip dadurch gewahrt, dass der vom Höchstbieter auf das Treuhandkonto einbezahlte Betrag erst freigegeben wird, wenn der Einlieferer seinerseits geleistet hat. Damit wird das typische Erfüllungsrisiko minimiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124870
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20090416_OGH0002_0020OB00137_08Y0000_003