Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0124874×

Rechtssatz RS0124874

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124874

Geschäftszahl

2Ob137/08y

Entscheidungsdatum

16.04.2009

Rechtssatz

Eine vertragliche Sorgfaltspflicht des Plattformbetreibers von Online-Auktionen zur Überprüfung der Bonität der Einlieferer besteht grundsätzlich nicht. Eine andere Beurteilung ist nur dann geboten, wenn der Plattformbetreiber von der Insolvenz eines Einlieferers erfahren haben oder zumindest mit häufigen Beschwerden über Probleme bei der Vertragsabwicklung mit einem bestimmten Einlieferer konfrontiert worden sein sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124874

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009

Dokumentnummer

JJR_20090416_OGH0002_0020OB00137_08Y0000_007