Rechtssatz RS0124874
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124874
Entscheidungsdatum
16.04.2009
Rechtssatz
Eine vertragliche Sorgfaltspflicht des Plattformbetreibers von Online-Auktionen zur Überprüfung der Bonität der Einlieferer besteht grundsätzlich nicht. Eine andere Beurteilung ist nur dann geboten, wenn der Plattformbetreiber von der Insolvenz eines Einlieferers erfahren haben oder zumindest mit häufigen Beschwerden über Probleme bei der Vertragsabwicklung mit einem bestimmten Einlieferer konfrontiert worden sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124874
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20090416_OGH0002_0020OB00137_08Y0000_007