Rechtssatz RS0125781
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125781
Entscheidungsdatum
26.04.2011
Rechtssatz
Bei dem durch den Abschluss eines Reisevertrags mit dem Reiseveranstalter diesem gegenüber erlangte Anspruch auf Vertragserfüllung handelt es sich um eine vermögenswerte, übertragbare und verwertbare Rechtsposition. Ein unfallsbedingter Verlust der Fähigkeit, diesen vertraglichen Anspruch auszunutzen, ist wirtschaftlich der Vernichtung dieses Anspruchs gleichzuhalten und begründet bei lebensnaher Betrachtung einen ersatzfähigen Vermögensnachteil.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125781
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100217_OGH0002_0020OB00113_09W0000_003