Rechtssatz RS0126077
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126077
Entscheidungsdatum
24.11.2015
Rechtssatz
Die Verbücherung eines der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung unterliegenden Vertrags setzt ‑ wenn kein Fall des § 44 Abs 1 AußStrG 2005 vorliegt ‑ voraus, dass diese Genehmigung mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. Da ohne Nachweis der Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht feststeht, kommt mangels eines gültigen Rechtsgrundes (§ 26 GBG) auch eine Vormerkung nicht in Betracht.Die Verbücherung eines der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung unterliegenden Vertrags setzt ‑ wenn kein Fall des Paragraph 44, Absatz eins, AußStrG 2005 vorliegt ‑ voraus, dass diese Genehmigung mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. Da ohne Nachweis der Wirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht feststeht, kommt mangels eines gültigen Rechtsgrundes (Paragraph 26, GBG) auch eine Vormerkung nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 37/10t
Entscheidungstext OGH 27.05.2010 5 Ob 37/10t
- 1 Ob 199/15v
Entscheidungstext OGH 24.11.2015 1 Ob 199/15v
Auch; Veröff: SZ 2015/129
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126077
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20100527_OGH0002_0050OB00037_10T0000_001