Rechtssatz RS0129952
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129952
Entscheidungsdatum
30.06.2026
Rechtssatz
Die Hauptverhandlung stellt nach dem System der StPO eine Einheit dar. Auch wenn sie an mehreren Verhandlungstagen stattfindet, gibt es ‑ sofern sie nicht gemäß § 276a zweiter Satz erster Satzteil StPO wiederholt wird ‑ (nur) eine Hauptverhandlung.Die Hauptverhandlung stellt nach dem System der StPO eine Einheit dar. Auch wenn sie an mehreren Verhandlungstagen stattfindet, gibt es ‑ sofern sie nicht gemäß Paragraph 276 a, zweiter Satz erster Satzteil StPO wiederholt wird ‑ (nur) eine Hauptverhandlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129952
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20150114_OGH0002_0150OS00052_14G0000_001