RS0111522
Rechtssatz
1999 – zuletzt 09.07.1999Zivilrecht
Für Pauschalreiseverträge, die durch eine Kombination verschiedener Einzelleistungen gekennzeichnet sind, sind die Zuständigkeitsvorschriften für Verbrauchersachen nach den Art 13 ff LGVÜ anzuwenden, weil sie insgesamt als Dienstleistungsverträge beziehungs …